Weiterhin sind bei leichten Infekten der oberen Atemwege telefonische Krankschreibungen für maximal 5 Tage ohne Aufsuchen der Praxis möglich. Dies gilt aber nur für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind.
Bei gravierenderen Beschwerden sollten Sie sich natürlich besser untersuchen lassen.