Weiterhin sind bei leichten Infekten der oberen Atemwege telefonische Krankschreibungen  für maximal 5 Tage ohne Aufsuchen der Praxis möglich. Dies gilt aber nur für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind.

 

Bei gravierenderen Beschwerden sollten Sie sich natürlich besser untersuchen lassen.