Betrifft: Neues Coronavirus SARS-CoV 2 (Covid-19)

 

 

Zwar ist das Coronavirus  in den Medien anderen (interessanteren?) Themen gewichen, aber in der Realität leider nach wie vor präsent.

 

Die allgemeine Maskenpflicht in Arztpraxen endete am 7.4.23.

Trotzdem möchten wir Sie bitten, insbes. bei Infekten, in unserer Praxis weiterhin freiwillig eine FFP2-Maske zu tragen.

 

Wenn Sie einen Infekt der Atemwege haben, bitten wir Sie, bereits im Vorfeld einen Covid-19-Selbsttest zu machen und uns zu informieren, falls er positiv ausgefallen ist. Die Selbsttests sind mittlerweile für wenig Geld überall erhältlich.

 

Rufen Sie bitte immer vor Besuch der Praxis an. Nehmen Sie die Termine bitte pünktlich wahr, um Staus zu vermeiden.

Wenn ein Selbsttest positiv ist, suchen Sie bitte n i c h t unangemeldet eine Arztpraxis, Notaufnahme oder Testzentrum auf, sondern melden sich vorher telefonisch und informieren Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

 

Die Quarantänebestimmungen wurden zuletzt erneut gelockert. Eine Selbstisolierung ist nicht mehr zwingend, jedoch besteht die Verpflichtung, andere zu schützen, und zwar durch das Tragen eines Mund-Nasenschutzes f. 5 Tage ausserhalb des eigenen Haushaltes. Eine freiwillige Isolation wird weiterhin dringend empfohlen.  Ein Freitesten ist nicht mehr nötig.

 

Präventive Tests können nicht mehr kostenlos durchgeführt werden. Die Bundesregierung hat die Testpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen zum 1.3.23 aufgehoben. Beschäftigte, Patienten und Besucher müssen dort also ab dem 1. März keinen Testnachweis mehr vorlegen.